Romero & Ziegler Meier Jucker – Kanzleiprofil

Romero & Ziegler Meier Jucker ist eine in Zürich ansässige Kanzleigemeinschaft mit besonderem Schwerpunkt im Immobilienbereich. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere Vermieter, Liegenschaftenverwaltungen, Grundeigentümer, Bauherren, Investoren sowie Käufer und Verkäufer von Immobilien.

Unsere Kanzleigemeinschaft

Romero & Ziegler Meier Jucker Rechtsanwälte ist eine als Unkostengemeinschaft organisierte Kanzleigemeinschaft. Die beteiligten Firmen sind rechtlich unabhängig, selbständig und auf eigene Rechnung tätig.

Die Firma Romero & Ziegler besteht seit dem 1. September 1999 und ist eine im Handelsregister eingetragene Kollektivgesellschaft. Für diese Firma sind die Rechtsanwälte Albert Romero, Reto Ziegler und Christian Kunz tätig.

Die Firma Rechtsanwalt Luca Meier ist eine seit dem 1. September 2021 im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmung (Inhaber: Luca Meier).

Die Firma Rechtsanwalt Matthias Jucker ist eine seit dem 1. Juli 2023 im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmung (Inhaber: Matthias Jucker).

Rechtsanwalt MLaw Vladi Kovacevic ist für die Rechtsanwälte Luca Meier und Matthias Jucker tätig.

Die vorgenannten Firmen haften gegenüber ihrer jeweiligen Klientschaft separat. Bei Bedarf vertreten sich die Rechtsanwälte der Kanzleigemeinschaft gegenseitig.

Unsere Schwerpunkte

Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf Rechtsfragen rund um Immobilien. Zu unseren bevorzugten Arbeitsgebieten gehören insbesondere:

Mietrecht und Pachtrecht
Wir beraten und vertreten ausschliesslich Vermieter, Eigentümer und Liegenschaftenverwaltungen.

Immobilienrecht und Sachenrecht
Wir beraten insbesondere zu Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Dienstbarkeiten sowie weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundeigentum.

Privates und öffentliches Baurecht
Wir beraten und vertreten Bauherren, Eigentümer und Unternehmen bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen und in öffentlich-rechtlichen Bauverfahren.

Vertragsrecht für Immobilien
Wir beraten bei Kauf, Verkauf und Schenkung von Immobilien sowie bei Kaufverträgen, Maklerverhältnissen und weiteren immobilienbezogenen Verträgen.

Erbrecht
Wir beraten insbesondere bei erbrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu Immobilien, etwa bei Erbteilungen, Schenkungen, Erbvorbezügen, Testamenten und Erbverträgen.

Unsere Mandantschaft

Wir beraten und vertreten insbesondere Vermieter, Liegenschaftenverwaltungen, Grundeigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien, Bauherren, Investoren und Unternehmen.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die rechtliche Beratung als auch die Ausarbeitung von Verträgen und anderen Dokumenten sowie die Vertretung vor Gerichten und Behörden. Wo es die Interessen unserer Klientschaft erlauben, prüfen wir auch Möglichkeiten einer aussergerichtlichen Lösung.

Vereinzelt übernehmen wir für bestehende Klienten auch Mandate in weiteren Rechtsgebieten.

Beratung und Prozessführung

Zu Beginn eines Mandats klären wir den Sachverhalt und die rechtliche Ausgangslage anhand der verfügbaren Unterlagen. Wir besprechen mit der Klientschaft die möglichen Handlungsoptionen, Chancen und Risiken sowie das weitere Vorgehen.

Je nach Aufgabenstellung übernehmen wir die rechtliche Beratung, die Ausarbeitung oder Prüfung von Verträgen und anderen Dokumenten, Verhandlungen mit Gegenparteien sowie die Vertretung in Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Ablauf eines Mandats

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie unser Sekretariat telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir vereinbaren anschliessend einen Besprechungstermin mit Ihnen. Für eine möglichst effiziente Vorbereitung können Sie uns relevante Unterlagen bereits vor der Besprechung zustellen.

2. Besprechung und erste Beurteilung

Bringen Sie die für Ihr Anliegen relevanten Dokumente und Unterlagen zur Besprechung mit bzw. stellen Sie uns diese vorgängig zu. Eine möglichst vollständige Dokumentation ermöglicht eine zuverlässige erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage.

In der Besprechung klären wir den Sachverhalt, beantworten erste rechtliche Fragen und besprechen das mögliche weitere Vorgehen. Gleichzeitig informieren wir Sie über unsere Honorarkonditionen.

3. Weiteres Vorgehen

Nach der ersten Beurteilung legen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen fest. Je nach Mandat beraten wir Sie weiter, erstellen oder prüfen Verträge und andere Dokumente, führen Verhandlungen mit Gegenparteien oder vertreten Sie vor Gerichten und Behörden.

Ausgezeichnete Kanzlei

Romero & Ziegler Meier Jucker wurde wiederholt als eine der führenden Schweizer Anwaltskanzleien ausgezeichnet. Seit 2018 erhielt unsere Kanzlei jedes Jahr die Auszeichnung «Top Anwaltskanzlei» von BILANZ, PME und Statista.

Weitere Informationen zu unseren Auszeichnungen finden Sie unter Top Anwaltskanzlei Schweiz.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.