Vertragsrecht für Immobilien in Zürich
Vertragsrecht rund um Immobilien
Der Kauf, Verkauf, die Übertragung und die Bewirtschaftung von Immobilien sind regelmässig mit Verträgen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung verbunden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Gestaltung solcher Verträge kann entscheidend sein, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Interessen angemessen abzusichern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Kanzlei Romero & Ziegler Meier Jucker in Zürich berät Immobilieneigentümer, Käufer und Verkäufer, Investoren, Bauherren sowie Liegenschaftenverwaltungen in vertragsrechtlichen Fragen rund um Immobilien. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Kauf- und Schenkungsverträge über Grundstücke und Immobilien sowie Maklerverträge. Daneben beraten wir bei weiteren immobilienbezogenen Vertragsverhältnissen und vertreten unsere Klientschaft bei daraus entstehenden Streitigkeiten.
Prüfung und Gestaltung von Immobilienverträgen
Immobilienbezogene Verträge sollten die konkrete Transaktion und die Interessen der beteiligten Parteien möglichst präzise abbilden. Standardisierte Vertragsvorlagen werden den Besonderheiten einer Liegenschaft oder eines Immobiliengeschäfts nicht immer gerecht.
Wir prüfen und gestalten Verträge und Vertragsklauseln, beurteilen rechtliche Risiken und begleiten Vertragsverhandlungen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den eigentlichen Vertragstext, sondern auch die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks und die für die Transaktion relevanten Begleitumstände.
Bei Grundstückgeschäften koordinieren wir bei Bedarf die rechtliche Umsetzung mit Notariaten, Grundbuchämtern, Banken, Architekten und weiteren beteiligten Fachpersonen.
Kauf und Verkauf von Immobilien
Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Beteiligte zu den wirtschaftlich bedeutendsten Rechtsgeschäften. Entsprechend wichtig ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Abschluss des Kaufvertrags sorgfältig zu prüfen.
Wir beraten Käufer und Verkäufer beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum. Wir prüfen Vertragsentwürfe, unterstützen bei der Ausarbeitung einzelner Vertragsbestimmungen und begleiten Vertragsverhandlungen.
Bei der Prüfung und Gestaltung eines Immobilienkaufvertrags können insbesondere der Kaufgegenstand, der Kaufpreis und dessen Sicherstellung, der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, bestehende Mietverhältnisse, Dienstbarkeiten und Grundlasten, Gewährleistungsregelungen, Zusicherungen der Parteien sowie weitere mit der konkreten Immobilie verbundene Rechte und Pflichten von Bedeutung sein.
Gerade beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung empfiehlt es sich, rechtliche Fragen möglichst vor der Unterzeichnung des öffentlich zu beurkundenden Kaufvertrags zu klären. Änderungen lassen sich in dieser Phase regelmässig einfacher verhandeln und in den Vertrag aufnehmen als nach dessen Abschluss.
Reservationsvereinbarungen und Vorverträge
Bereits vor Abschluss des eigentlichen Immobilienkaufvertrags werden häufig Reservationsvereinbarungen, Absichtserklärungen oder andere Vorvereinbarungen abgeschlossen. Dabei können erhebliche Geldbeträge geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden, obwohl der definitive Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Wir prüfen solche Vereinbarungen insbesondere im Hinblick auf ihre rechtliche Verbindlichkeit, vereinbarte Reservationszahlungen, Rückzahlungsansprüche und die Folgen eines Scheiterns der vorgesehenen Immobilientransaktion.
Auch bei Vorverträgen sowie der Vereinbarung von Kaufrechten oder Vorkaufsrechten ist eine sorgfältige rechtliche Gestaltung wichtig. Je nach Inhalt und Ausgestaltung sind zudem besondere Formvorschriften zu beachten.
Schenkung und Übertragung von Immobilien
Immobilien werden nicht nur verkauft, sondern häufig innerhalb einer Familie oder im Rahmen einer vorweggenommenen Nachlassplanung übertragen. In Betracht kommen insbesondere Schenkungen, gemischte Schenkungen und Erbvorbezüge.
Wir beraten bei der rechtlichen Gestaltung solcher Übertragungen und prüfen die erforderlichen Verträge. Dabei können neben der Eigentumsübertragung insbesondere vorbehaltene Nutzungsrechte von Bedeutung sein, beispielsweise ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung zugunsten der bisherigen Eigentümerschaft.
Bei der Gestaltung ist regelmässig auch das Zusammenspiel mit erb- und steuerrechtlichen Fragen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, erfolgt die Umsetzung in Zusammenarbeit mit Notariaten, Grundbuchämtern, Steuerberatern und weiteren Fachpersonen.
Maklerrecht und Maklerverträge
Beim Verkauf oder Erwerb von Immobilien werden häufig Immobilienmakler beigezogen. Grundlage der Zusammenarbeit bildet regelmässig ein Maklervertrag oder Verkaufsauftrag. Gerade bei länger dauernden oder exklusiven Verkaufsmandaten lohnt es sich, die vertraglichen Rechte und Pflichten vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
Wir beraten Immobilieneigentümer bei der Prüfung, Gestaltung und Beendigung von Maklerverträgen und Verkaufsaufträgen. Zu den regelmässig auftretenden Fragen gehören insbesondere der Umfang des Auftrags, Exklusivitäts- und Alleinauftragsklauseln, die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision, Aufwendungs- und Marketingkosten sowie die Beendigung des Vertrags.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Maklerprovision geschuldet ist. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn ein Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklerverhältnisses abgeschlossen wird oder mehrere Personen an der Vermittlung eines Käufers beteiligt waren.
Auch Kundenschutz- und Nachwirkungsklauseln können nach Beendigung eines Verkaufsauftrags erhebliche Bedeutung haben. Wir prüfen entsprechende Ansprüche und vertreten unsere Klientschaft bei Streitigkeiten über Maklerprovisionen und weitere Forderungen aus Maklerverträgen.
Verträge mit Liegenschaftenverwaltungen
Eigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften übertragen die Verwaltung ihrer Immobilien regelmässig einer professionellen Liegenschaftenverwaltung. Die rechtliche Grundlage bildet typischerweise ein Verwaltungsvertrag, auf den insbesondere die Bestimmungen des Auftragsrechts Anwendung finden können.
Wir beraten bei der Prüfung und Gestaltung von Verwaltungsverträgen sowie bei rechtlichen Fragen aus bestehenden Verwaltungsverhältnissen. Dabei können insbesondere der Umfang des Verwaltungsauftrags, Kompetenzen und Vollmachten, Vergütung und Zusatzleistungen, Informations- und Rechenschaftspflichten sowie die Verantwortlichkeit der Verwaltung von Bedeutung sein.
Wir beraten zudem bei der Beendigung von Verwaltungsmandaten und bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Liegenschaftenverwaltungen.
Werkverträge bei Unterhalt, Sanierung und Umbau
Bei Unterhalts-, Sanierungs- und Umbauarbeiten an Immobilien schliessen Eigentümer regelmässig Werkverträge mit Unternehmern und Handwerkern ab. Rechtliche Fragen können sich insbesondere hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vergütung, zusätzlicher Arbeiten und Nachträge, der Termine, der Abnahme sowie allfälliger Mängel ergeben.
Wir beraten Immobilieneigentümer bei vertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit solchen Arbeiten. Bei umfangreicheren Bauprojekten, GU- und TU-Verträgen, Architekturverträgen, SIA-Normen, Baumängeln und Werklohnforderungen bestehen enge Berührungspunkte zu unserem privaten Baurecht.
Streitigkeiten aus Immobilienverträgen
Nicht alle vertraglichen Auseinandersetzungen lassen sich durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung verhindern. Streitigkeiten können beispielsweise über die Auslegung eines Vertrags, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Gewährleistungsansprüche, Kaufpreisforderungen, Schadenersatzansprüche, Maklerprovisionen oder die Beendigung eines Vertrags entstehen.
Wir prüfen die Rechtslage und die vorhandenen Vertragsunterlagen, entwickeln eine auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen unserer Klientschaft abgestimmte Vorgehensweise und führen Verhandlungen mit der Gegenpartei. Lässt sich keine aussergerichtliche Lösung erzielen, vertreten wir unsere Klientschaft auch in gerichtlichen Verfahren.
Immobilienrecht, Vertragsrecht und Baurecht aus einer Hand
Vertragsrechtliche Fragen rund um Immobilien lassen sich häufig nicht isoliert beurteilen. Bei einem Immobilienkauf können beispielsweise Eigentums- und Grundbuchrecht, Dienstbarkeiten oder Stockwerkeigentumsrecht eine Rolle spielen. Bei Sanierungen und Umbauten bestehen dagegen Schnittstellen zum privaten Baurecht und Werkvertragsrecht.
Unsere Beratung verbindet deshalb das Vertragsrecht mit unserer Tätigkeit im Immobilienrecht und Baurecht. Dadurch können wir nicht nur einzelne Vertragsbestimmungen beurteilen, sondern auch die damit verbundenen immobilienrechtlichen Zusammenhänge berücksichtigen.
Anwälte für Vertragsrecht rund um Immobilien in Zürich
Wir beraten Immobilieneigentümer, Käufer, Verkäufer, Investoren, Bauherren und Liegenschaftenverwaltungen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen rund um Immobilien sowie bei daraus entstehenden Streitigkeiten.
Wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag, Schenkungsvertrag, Maklervertrag oder einen anderen immobilienbezogenen Vertrag prüfen oder gestalten lassen möchten, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

