Vertragsrecht, Anwälte für Vertragsrecht

Unsere Anwälte von Romero & Ziegler Meier behandeln verschiedenste Fragen des Vertragsrechts, welche sich aus dem alltäglichen Leben und insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken ergeben. Das Vertragsrecht beinhaltet alle Rechtsfragen, welche den Abschluss von Verträgen und die sich daraus ergebenden Wirkungen, Rechte und Pflichten behandeln. Bei unserer Tätigkeit sind wir bspw. immer wieder mit folgenden Gebieten konfrontiert:
Kaufrecht
Erwerb und Verkauf von Grundeigentum (öffentlich beurkundete Kaufverträge). Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen oder besonderen Vertragsklauseln und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Wir kommunizieren direkt mit dem Notariat/Grundbuchamt und unterzeichnen als Ihre Vertreter Kaufverträge bei der öffentlichen Beurkundung.
Schenkungsrecht
Unentgeltliche Übertragung von Grundeigentum. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Schenkungsverträgen (vollständige oder gemischte Schenkungen/Erbvorbezüge) oder besonderen Vertragsklauseln (z.B. Nutzniessungs- oder Wohnrechte oder erbrechliche Bestimmungen). Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Notariat/Grundbuchamt und erledigen die Vorprüfung des Vertrags vor einer öffentlichen Beurkundung.
Werk-, General- und Totalunternehmerverträge, Architekturverträge, Auftragsrecht
Wir begleiten, beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Rechtsproblemen, welche sich aus der Erstellung von Häusern und anderen Bauten ergeben können (Beurteilung von Werk- oder Werklieferungsverträgen, Forderung von Mängelbeseitigungen, Forderung von Werklöhnen, Errichtung Bauhandwerkerpfandrechte, etc.).
Kaufrecht
Erwerb und Verkauf von Grundeigentum (öffentlich beurkundete Kaufverträge). Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen oder besonderen Vertragsklauseln und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Wir kommunizieren direkt mit dem Notariat/Grundbuchamt und unterzeichnen als Ihre Vertreter Kaufverträge bei der öffentlichen Beurkundung.
Schenkungsrecht
Unentgeltliche Übertragung von Grundeigentum. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Schenkungsverträgen (vollständige oder gemischte Schenkungen/Erbvorbezüge) oder besonderen Vertragsklauseln (z.B. Nutzniessungs- oder Wohnrechte oder erbrechliche Bestimmungen). Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Notariat/Grundbuchamt und erledigen die Vorprüfung des Vertrags vor einer öffentlichen Beurkundung.
Werk-, General- und Totalunternehmerverträge, Architekturverträge, Auftragsrecht
Wir begleiten, beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Rechtsproblemen, welche sich aus der Erstellung von Häusern und anderen Bauten ergeben können (Beurteilung von Werk- oder Werklieferungsverträgen, Forderung von Mängelbeseitigungen, Forderung von Werklöhnen, Errichtung Bauhandwerkerpfandrechte, etc.).