Unsere Tätigkeitsgebiete

Die Anwälte von Romero & Ziegler Meier Jucker sind spezialisiert auf sämtliche immobilienbezogenen Rechtsgebiete.

Mietrecht für Vermieter / Pachtrecht
Wir sind auf Mietrecht spezialisierte Anwälte und beraten und vertreten vorwiegend Vermieter

Vermieter sind aus formellen Gründen vielen Risiken im mietrechtlichen Rechtsverkehr ausgesetzt. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor einem Vertragsabschluss und bspw. vor dem Versand von Mietzinserhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen einen entsprechend spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Wir beraten Sie als Vermieter präventiv, damit Fehler von Anfang an vermieden werden können oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor der Schlichtungsbehörde oder vor Gericht.

Wir arbeiten mit mehreren grossen und kleineren Immobilienverwaltungsfirmen zusammen und sind deren Ansprechpartner in sämtlichen rechtlichen Fragen des Mietrechts. Nebst diesen Verwaltungsfirmen zählen zu unseren Klienten auch Privatpersonen und Firmen, welche wir umfassend beraten, begleiten und prozessual vertreten. Unser Angebot in mietrechtlichen Angelegenheiten deckt insbesondere folgende Punkte ab:

  • Prozessführung und Rechtsberatung
  • Gestaltung von Mietverträgen, sowohl für Wohnungen als auch für Geschäftsliegenschaften (beispielsweise Rohbaumiete, Umsatzmiete, optierte Verträge, double-/tripple-net-Verträge, etc.)
  • Sämtliche Fragen der Mietzinsgestaltung (Anfangsmietzins, indexierte und gestaffelte Mietzinse, Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen, Mietzinssenkungen, Anpassung von Nebenkosten, etc.)
  • Kündigung von Mietverträgen (Aussprechung von Kündigungen, Vertretung in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren, wie Kündigungsschutz-, Erstreckungs- und Ausweisungsverfahren)
  • Ausweisungen: Gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen, wenn Mieter die Mietlokalitäten nicht freiwillig verlassen
  • Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen (Inkasso von Mietzinsen und Nebenkosten, Entschädigungen aufgrund übermässiger Abnützung, Vertretung in Mietzinsherabsetzungs- oder Mängelbeseitigungsprozessen aufgrund von vorgeworfenen Mängeln am Mietobjekt, Einleitung von Retentionen zugunsten von Geschäftsvermietern, Betreibungen und Rechtsöffnungen, etc.)
  • Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in pachtrechtlichen Angelegenheiten.
  • Immobilienrecht
    Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit dem Immobilar-Sachenrecht (d.h. dem Sachenrecht, welches sich auf Grundstücke bezieht).

    Das Sachenrecht setzt sich unter anderem aus folgenden Themen zusammen:
  • Eigentumsrechte, Schutzrechte, Besitzesrecht, Grundbuchrecht
  • Miteigentum und Gesamteigentum
  • Stockwerkeigentum
  • Nachbarrecht (Schutz vor übermässigen Immissionen, Schadenersatz, Grenzabstände, Bäume und Sträucher, Kapprecht
  • Dienstbarkeiten (Begründung, Anpassung und Aufhebung von Grund- und Personaldienstbarkeiten, z.B. Nutzniessungs-, Wohn- und Baurechte, (Durch-)Leitungsrechte, Wegrechte, gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Heizungsanlagen etc.)
  • Grundpfandrechte
  • öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

    Das Stockwerkeigentumsrecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Unsere Dienstleistungen beinhalten insbesondere:
  • Begründung von Stockwerkeigentum (Erstellung von Begründungsakten und Reglementen, Berechnung von Wertquoten, Kommunikation mit Notariat/Grundbuchamt)
  • Vertretung an Stockwerkeigentümerversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Beurteilung von baulichen Massnahmen und Verwaltungsmassnahmen
  • Inkasso von Gemeinschaftsbeiträgen
  • Errichtung eines Gemeinschaftspfandrechts gegen säumige Stockwerkeigentümer
  • Retentionsrecht der Gemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer
  • Ausschluss von Miteigentümern aus der Gemeinschaft
  • Untergang/Auflösung von Stockwerkeigentum
  • öffentliches und privates Baurecht
    Sie bauen? Viele rechtliche Fragen müssen vorab geklärt werden, welche wir für Sie beantworten.
    Ihr Nachbar baut? Wir helfen Ihnen bspw. bei Rekursen gegen Bauentscheide, wenn Ihr Nachbar als Bauherr gegen das Gesetz verstösst.
    Suchen Sie somit einen Anwalt für privates oder öffentliches Baurecht? Hier sind Sie richtig:

    Privates Baurecht:
  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Bau von Liegenschaften (Bauherren und Unternehmer, Handwerker, Architekten, etc.)
  • Beurteilung von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln
  • Begleitung von Bauprojekten
  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Honorarforderungen von Unternehmern und Handwerkern
  • Streitigkeiten in Anwendung der SIA-Normen (z.B. SIA Norm 118)
  • Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Erstellung und Prüfung von (Bank-)Garantien, Bürgschaften, etc.

    Öffentliches Baurecht:
  • Beratung und Vertretung in Bau- und anderen Bewilligungsverfahren
  • Rekurse und Beschwerdeverfahren
  • Unterstützung der Bauherrschaft bei bau- und planungsrechtlichen Fragen des öffentlichen Rechts
  • Beurteilung von Fragen des Natur-, Heimats- und Denkmalschutzes
  • Umweltrecht
  • Quartierplan- und Erschliessungsverfahren
  • Enteignungsrecht
  • Erbrecht
    Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit dem Erbrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, stellen. Dazu gehört beispielsweise:

  • Abfassung von Testamenten, Erbverträgen und Erbteilungsverträgen
  • Amt als Erbenvertreter oder Willensvollstrecker
  • Übertragung von Grundstücken, z.B. mittels (gemischten) Schenkungen und/oder Erbvorbezügen
  • Berechnung von Erbquoten
  • Ausgleichung, Herabsetzung
  • Vertragsrecht
    Sie stehen vor einem Vertragsabschluss in miet- oder sachenrechtlichem Zusammenhang? Wir arbeiten für Sie vollständige und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge aus oder helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von einzelnen, besonders wichtigen Vertragsklauseln.

    Wir behandeln verschiedenste Fragen des Vertragsrechts, welche sich aus dem alltäglichen Leben und insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken ergeben. Das Vertragsrecht beinhaltet alle Rechtsfragen, welche den Abschluss von Verträgen und die sich daraus ergebenden Wirkungen und Rechten behandeln. Bei unserer Tätigkeit sind wir bspw. immer wieder mit folgenden Gebieten konfrontiert:

    Kaufrecht
    Erwerb und Verkauf von Grundeigentum (öffentlich beurkundete Kaufverträge). Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen oder besonderen Vertragsklauseln und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Wir kommunizieren direkt mit dem Notariat/Grundbuchamt und unterzeichnen als Ihre Vertreter Kaufverträge bei der öffentlichen Beurkundung.

    Schenkungsrecht
    Unentgeltliche Übertragung von Grundeigentum. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Schenkungsverträgen (vollständige oder gemischte Schenkungen/Erbvorbezüge) oder besonderen Vertragsklauseln (z.B. Nutzniessungs- oder Wohnrechte oder erbrechliche Bestimmungen). Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Notariat/Grundbuchamt und erledigen die Vorprüfung des Vertrags vor einer öffentlichen Beurkundung.

    Werk-, General- und Totalunternehmerverträge, Architekturverträge, Auftragsrecht
    Wir begleiten, beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Rechtsproblemen, welche sich aus der Erstellung von Häusern und anderen Bauten ergeben können (Beurteilung von Werk- oder Werklieferungsverträgen, Forderung von Mängelbeseitigungen, Forderung von Werklöhnen, Errichtung Bauhandwerkerpfandrechte, etc.)
    Kaufrecht
    Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen rund um den Erwerb und Verkauf von Grundeigentum.

    Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Kaufverträgen.

    Wir kommunizieren für Sie mit dem Notariat/Grundbuchamt.
    Werkvertrag
    Sie sind Bauherr und ein Unternehmer/Handwerker erstellte ein mangelhaftes Werk? Wir helfen Ihnen bei der Forderung nach Beseitigung von Mängeln oder bei Schadenersatzklagen.

    Der Besteller/Bauherr bezahlt Ihre Rechnungen nicht? Wir helfen Ihnen als Unternehmer und Handwerker bei der Einforderung Ihres Werklohns oder bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten.
    Aussergerichtliche Streiterledigung

    Sie möchten vor einer Klageeinreichung zuerst versuchen, die Angelegenheit mit der Gegenpartei gütlich zu regeln?

    Wir nehmen für Sie mit der Gegenpartei Kontakt auf und versuchen die Streitigkeit unter Wahrung Ihrer Interessen mit einem aussergerichtlichen Vergleich zu erledigen.

    Wir stehen auch verstrittenen Parteien als neutrale Berater schlichtend zur Verfügung und geben unsere ehrliche, sachliche Einschätzung zur Sach- und Rechtslage ab, damit der Streit möglichst ohne Prozess vorzeitig beigelegt werden kann.
    Schuld- und Konkursrecht
    Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit, sind immer wieder schuld- und konkursrechtliche Schritte einzuleiten, z.B.:

  • Betreibung, Rechtsöffnungsverfahren
  • Durchsetzung von Pfandrechten, Retentionsrechten
  • Konkursverfahren (Konkurseröffnung, Konkurseingaben, etc.)
  • Begleitung von Verwertungsverfahren
  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.