Mietrecht - Anwälte für Vermieter

Ihre Mietrechts-Spezialisten für  Vermieter in Zürich

Vertrauen Sie auf die Expertise von Romero & Ziegler Meier Jucker Rechtsanwälte in Zürich, wenn es um komplexe Fragen im Mietrecht geht. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Vermietern, Hauseigentümern und Immobilienverwaltungen. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen und Risiken, denen Sie im Mietrechtsverkehr begegnen, und bieten Ihnen eine umfassende und lösungsorientierte Rechtsberatung – von der Vertragsgestaltung über Mietzinserhöhungen und Kündigungen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor Schlichtungsbehörde oder Gericht. Verlassen Sie sich auf unsere präventive Beratung, um Fehler von Anfang an zu vermeiden und kostspielige Streitigkeiten zu verhindern.

Unsere Kernkompetenzen im Mietrecht für Vermieter

Romero & Ziegler Meier Jucker Rechtsanwälte arbeitet eng mit privaten und institutionellen Vermietern sowie Immobilienverwaltungen zusammen. Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Mietrecht ermöglichen es uns, Ihnen in sämtlichen rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

Prozessführung und Rechtsberatung

Wir vertreten Ihre Interessen engagiert und zielführend vor der Schlichtungsbehörde und vor Gerichten.

Gestaltung von Mietverträgen

Wir erstellen rechtssichere Mietverträge und Nachträge für Wohnungen, Geschäftsräume und Nebenobjekte, wo notwendig insbesondere mit speziellen und massgeschneiderten Vertragsklauseln (beispielsweise für Rohbaumiete, Umsatzmiete, Staffelmiete, Double-Triple-Net-Verträge oder Zwischenvermietungen).

Mietzinsfragen und Nebenkosten

Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen Fragen der Mietzinsgestaltung (Anfangsmietzins, Indexmiete, Staffelmiete, Mietzinsreserven), Mietzinserhöhungen wegen Kostensteigerungen, Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen, Anpassungen an orts- und quartierübliche Mietzinsen, bei konsensualen Mietzinserhöhungen, bei der Anpassung oder Neueinführung von Nebenkosten, bei Mietzinssenkungen, etc..

Kündigung von Mietverhältnissen

Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der ordentlichen und ausserordentlichen Kündigung von Mietverträgen, vertreten Sie in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren, wie Kündigungsschutz-, Erstreckungs- und Ausweisungsverfahren und helfen bei der Erstellung von Aufhebungs- oder Erstreckungsvereinbarungen.

Ausweisungen

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Mieter nach Ablauf des Kündigungstermins oder nach dem Vertragsende eines befristeten Mietverhältnisses die Mietobjekte nicht freiwillig verlassen und zurückgeben. Wir setzen Ihre Rechte mittels Ausweisungen gerichtlich durch und begleiten Sie dabei bis zur Zwangsräumung. Wir stehen Ihnen auch bei Hausbesetzungen beratend zur Seite.

Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen

Wir übernehmen für Sie die Forderung von Miet- und Pachtzinsen und Nebenkosten (Inkasso) sowie Schadenersatzforderungen aufgrund übermässiger Abnutzung des Mietobjekts oder wegen unerlaubter Mieterumbauten. Wir vertreten Sie in Mietzinsanfechtungs- oder Mängelbeseitigungsprozessen aufgrund angeblicher Mängel am Mietobjekt, bei der Einleitung von Retentionsbegehren bei Geschäftsmietverträgen, Betreibungen und Rechtsöffnungen, etc.

Tod eines Mieters

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Tod eines Mieters, einschliesslich Kündigung, Wohnungsräumung und offenen Forderungen.

Pachtrecht und Gebrauchsleihe

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in pachtrechtlichen Angelegenheiten (nichtlandwirtschaftliche Pacht) und bei Fragen zur unentgeltlichen Gebrauchsleihe.