Anwälte für Mietrecht in Zürich – spezialisiert auf Vermieter

Rechtsberatung und Prozessführung im Mietrecht für Vermieter

Die Kanzlei Romero & Ziegler Meier Jucker berät und vertritt Vermieter, Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen in Zürich in sämtlichen Bereichen des Mietrechts. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessführung auf Vermieterseite. Das Spektrum reicht von der Vertragsgestaltung über Mietzinsanpassungen und Kündigungen bis zur Durchsetzung von Ansprüchen vor Schlichtungsbehörden und Gerichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen rechtlichen Beratung, damit Risiken erkannt und kostspielige Streitigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden.

Unsere Kernkompetenzen im Mietrecht für Vermieter

Zu unseren Mandanten zählen private und institutionelle Vermieter sowie Liegenschaftenverwaltungen. Wir begleiten sie sowohl bei der rechtlichen Gestaltung von Mietverhältnissen als auch bei Konflikten mit Mietern. Dabei verbinden wir fundierte Kenntnisse des schweizerischen Mietrechts mit langjähriger Erfahrung aus Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

Rechtsberatung und Prozessführung

Mietrechtliche Auseinandersetzungen erfordern neben einer sorgfältigen rechtlichen Beurteilung häufig auch eine klare Verfahrensstrategie. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Schlichtungsbehörden und Gerichten und begleiten sie von der ersten Beurteilung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schafft klare Verhältnisse und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Wir erstellen und prüfen Mietverträge und Nachträge für Wohnungen, Geschäftsräume und Nebenobjekte. Bei besonderen Mietverhältnissen entwickeln wir massgeschneiderte Vertragsklauseln, beispielsweise für Rohbaumieten, Umsatzmieten, Staffelmieten, Double- und Triple-Net-Mietverträge oder Zwischenvermietungen.

Mietzinserhöhungen, Mietzinsanpassungen und Nebenkosten

Bei der Festlegung und Anpassung von Mietzinsen stellen sich zahlreiche formelle und materielle Fragen. Unsere Beratung umfasst insbesondere Anfangsmietzinse, Index- und Staffelmieten, Mietzinsreserven sowie Mietzinserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen oder wertvermehrenden Investitionen. Weitere Schwerpunkte bilden die Anpassung an orts- und quartierübliche Mietzinse, konsensuale Mietzinserhöhungen, Mietzinssenkungen sowie die Anpassung oder Neueinführung von Nebenkosten.

Kündigung, Kündigungsschutz und Erstreckung

Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses ist die korrekte rechtliche und formelle Vorgehensweise entscheidend. Wir beraten Vermieter bei ordentlichen und ausserordentlichen Kündigungen von Mietverhältnissen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen, Sanierungen und Eigenbedarf. In Kündigungsschutz- und Erstreckungsverfahren übernehmen wir die Vertretung vor Schlichtungsbehörden und Gerichten und erstellen bei Bedarf Aufhebungs- und Erstreckungsvereinbarungen.

Ausweisung von Mietern

Verlässt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht freiwillig, kann der Rückgabeanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Wir führen Ausweisungsverfahren und begleiten unsere Mandanten erforderlichenfalls bis zur Vollstreckung und Zwangsräumung. Auch bei Hausbesetzungen zeigen wir die rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedererlangung des Mietobjekts auf.

Mietzinsforderungen, Nebenkosten und Schadenersatz

Offene Miet- und Pachtzinse, Nebenkostenforderungen und Schadenersatzansprüche können eine konsequente rechtliche Durchsetzung erfordern. Dies gilt insbesondere bei übermässiger Abnutzung, Beschädigungen oder unerlaubten Veränderungen des Mietobjekts. Darüber hinaus vertreten wir Vermieter bei Mietzinsanfechtungen sowie in Betreibungs- und Rechtsöffnungsverfahren. Bei Geschäftsräumen unterstützen wir Vermieter auch bei der Geltendmachung des gesetzlichen Retentionsrechts.

Mängel, Mietzinshinterlegung und Mietzinsherabsetzung

Bei behaupteten Mängeln des Mietobjekts beraten und vertreten wir Vermieter bei der rechtlichen Beurteilung von Mängelrügen, der Organisation und Dokumentation von Mangelbeseitigungen sowie bei Forderungen auf Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verfahren bei der Hinterlegung von Mietzinsen. Wir prüfen die Voraussetzungen einer Mietzinshinterlegung und vertreten Vermieter in den entsprechenden Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.

Tod eines Mieters

Der Tod eines Mieters wirft für Vermieter verschiedene miet- und erbrechtliche Fragen auf. Wir beraten insbesondere hinsichtlich der Fortsetzung oder Beendigung des Mietverhältnisses, der Rückgabe und Räumung des Mietobjekts sowie bei offenen Forderungen.

Pachtrecht und Gebrauchsleihe

Neben dem Mietrecht gehören auch nichtlandwirtschaftliche Pachtverhältnisse und die unentgeltliche Gebrauchsleihe zu unserem Beratungsspektrum. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der rechtlichen Beurteilung und Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Vertragsverhältnissen.